Notare sind als Teil der freiwilligen Gerichtsbarkeit unter anderem für folgende Angelegenheiten zuständig:
- Grundstücksverträge
- Schenkungsverträge
- Beratung und Beurkundung in erbrechtlichen Angelegenheiten (Testamente, Erbverträge, Erbscheinsanträge, Erbausschlagungen, Erbauseinandersetzungen, Pflichtteilsverträge usw.),
- Grundschulden
- Gesellschaftsverträge nebst Durchführung erforderlicher Änderungen
- Registeranmeldungen
- Vorsorgevollmachten
- Generalvollmachten
- Adoptionsanträge
- Vereinsanmeldungen
- Ehegattenverträge
- Beglaubigungen (Unterschriften/Handzeichen, Zeugniskopien, Urkundskopien usw.)